Alamo Frankfurt Flughafen
Das Alamo Mietwagen-Unternehmen besteht seit über 30 Jahren und offeriert eine grosse Anzahl an Fahrzeugtypen, vom kleinen Stadtflitzer über Mittelklassewagen und Minivan bis zur Luxus- Limousine . Alamo hat als erster Autovermieter im Jahr 1995 ein Reservationssystem im Internet vorgestellt und ist dadurch eines der meisterfahrendsten Autovermietungs-Unternehmen in Bezug auf die Online-Buchung.
Da bis im April 2012 Alamo nicht selbst am Flughafen München vertreten ist, muss demzufolge über das Internet das gewünschte Mietfahrzeug sowie das benötigte Zubehör wie Baby- und Kinder-Sitze, Skiträger und Navigationsgerät gebucht werden. Im Winter (1. Nov. bis 31. März) sind sämtliche Fahrzeuge mit Winterbereifung ausgestattet, muss also nicht vorreserviert werden. Die Leihwagenfirma Europcar ist in diesem Fall am Flughafen München der Vertragspartner von Alamo. Alamo hat aber in der Stadt München eine Niederlassung, deren Adresse ebenfalls aus dem Internet ersichtlich ist. Untenstehend die entsprechende Informationen:
Flughafen München, Mietwagenzentrum Europcar, Terminalstrasse Mitte, 85356 München | |
Telefon: | +49 4055403285 |
Fax: | +49 8997597686 |
Internet: | www.alamo.de |
Öffnungszeiten: | Mo -So 07.00-23.59 Uhr |
Durch das Buchen über das Internet kann man sich einen vorteilhaften Rabatt sichern, umso früher, umso mehr Frühbuchungsrabatt wird gewährt. Es ist natürlich von grossem Vorteil, in aller Ruhe den geeigneten Fahrzeugtyp anhand des Preis-Leistungsverhältnisses auszuwählen. Jedes offerierte Modell ist abgebildet.
Ebenso wird auf der Internet Seite www.alamo.de auf die Top- sowie Sonder-Angebote verwiesen wie z. B. ‘Family Special’, wo es Kindersitze gratis gibt. Baby- und Kinder-Sitze sind in Deutschland obligatorisch und müssen demzufolge unbedingt reserviert werden.
Wie jedes andere Autovermietungs-Unternehmen hat Alamo sämtliche Richtlinien betreffend einer Anmietung einfach und klar im Internet aufgestellt. Diese Regeln sollten unbedingt genau durchgelesen werden. Sie beinhalten das Mindestalter des Fahrers für die verschiedenen Wagenmodelle sowie die Gebühr bei Jungfahrern, die Regelung betreffend Zweitfahrern und das Retournieren des Mietautos an einem anderen Ort. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass das Auto beim Zurückgeben vollgetankt sein muss, da ansonsten eine Gebühr erhoben wird. Des Ferneren wird auf die obligatorischen sowie fakultativen Versicherungen hingewiesen.